Elternbrief zum Schulstart

Liebe Eltern,                                                                                                                                                                   

wir freuen uns, dass wir nach den Sommerferien wieder mit allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam in der Schule lernen können.

Die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen sind uns am 3.08.2020 vom Schulministerium mitgeteilt worden (www.schulministerium.nrw.de)

Um den Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler wieder in Präsenzform stattfinden zu lassen, sind folgende Vorgaben erfolgt:

Infektionsschutz

An allen weiterführenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Sie gilt für alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen.  Ausnahmen von dieser Regel sind nur in begründeten Fällen möglich und können von der Schule zugelassen werden, wenn das Tragen der Masken mit den unterrichtlichen Anforderungen nicht vereinbar ist.  In diesen Fällen muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.  

Für das Bereitstellen der Masken sind die Eltern verantwortlich. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind an einem Tag aus hygienischen Gründen mehrere Masken benötigen wird. Das Tragen eines Visiers ist nach Aussagen des RKI nicht ausreichend. Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich, müssen aber im Vorfeld mit der Schulleitung abgesprochen werden.

Diese Regelung ist zunächst bis zum 31.August befristet und wird dann neu bewertet.

Das Tragen der Maske kann zeitweise zu einer Herausforderung werden. Seien Sie versichert, dass wir sorgsam auf Ihre Kinder achten werden.

Rückverfolgbarkeit

Um im Ernstfall Infektionsketten unterbrechen zu können, werden feste Sitzordnungen vereinbart und dokumentiert. Eine Mischung der Lerngruppen und Klassen außerhalb der schulorganisatorisch notwendigen Kurse ist nicht zulässig.

Hygiene

Die Beachtung der Hygieneregeln ist weiterhin notwendig! Bitte besprechen Sie diese Regeln auch zu Hause.  Alle Klassenräume und die Schultoiletten sind mit Seife und Einmalhandtüchern ausgestattet. Handdesinfektionsmittel sind in den Eingangsbereichen zu finden. Alle Räume werden regelmäßig und gründlich durchlüftet.

Wir empfehlen nachdrücklich die Verwendung der Corona-Warn-APP.

Teilnahme am Präsenzunterricht

Alle Schülerinnen und Schüler müssen grundsätzlich am Präsenzunterricht teilnehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Nur Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen können ggf. vom Präsenzunterricht entbunden werden.

Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.  Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Zum Schutz vorerkrankter Angehöriger ist eine Befreiung vom Präsenzunterricht nach den neuen Vorgaben nur in besonderen Ausnahmefällen und nur vorübergehend möglich.

Unterricht auf Distanz        

Sollten die Schülerinnen und Schüler von der Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit sein (s.o.), werden sie im Distanzunterricht unterrichtet

Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schülerinnen und Schüler wie der Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.

Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.

Regelung für kranke Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler mit COVID-19-Krankheitssymptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Beeinträchtigung des Geschmacks- bzw. Geruchssinns dürfen am Unterricht nicht teilnehmen.

Sollten diese Symptome in der Schule auftreten, sind wir verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache mit den Eltern abholen zu lassen und mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.
Da auch Schnupfen zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören kann, sollen Schülerinnen und Schüler mit dieser Symptomatik mindestens 24 Stunden zu

Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, darf der Schüler danach wieder am Unterricht teilnehmen. Wir bitten darum, angesichts der Gefahrenlage diese Maßgaben streng auszulegen und im Zweifelsfall die Beobachtungsfrist zu verlängern.

Unterrichtsbeginn

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-7 warten vor Schulbeginn und nach den Pausen an einem festgelegten Ort auf dem Schulgelände. Dort werden sie von den jeweiligen Fachlehrern abgeholt und ins Schulgebäude begleitet.

Die anderen Schüler betreten das Gebäude durch einen jeweils festgelegten Eingang.

Nach Schulschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg unverzüglich das Schulgelände.

Umgang mit Rückkehr aus Risikogebieten

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet gilt die Coronaeinreiseverordnung, die Sie auf der Website des Landes NRW nachlesen können. Diese legt fest, dass Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule tätigen Personen, die aus einem Land einreisen, das vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingeschätzt wird, eine vierzehntägige Quarantäne absolvieren müssen. Alternativ kann ein ärztliches Zeugnis (Testergebnis) vorgelegt werden, das bestätigt, dass keine Infektion vorliegt. Risikogebiete mit Stand vom 5. August sind z.B. die spanische Provinz Katalonien, die USA, die Türkei und einige Balkanstaaten. Eine Liste aller Risikogebiete finden Sie auf der entsprechenden Website des RKI. Betroffene Personen dürfen die Schule ohne diese Vorsichtsmaßnahmen nicht betreten.

Klassen- und Stufenpflegschaften

Um den Hygienemaßnahmen zu entsprechen, bitte ich Sie, dass jeweils nur ein Elternteil am jeweiligen Pflegschaftsabend teilnimmt und Sie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (Maske) im Schulgebäude beachten.

Donnerstag, 20.08.2020

19:30 Uhr Klassenpflegschaft JG 9

Montag, 24.08.2020

18.30 Uhr Informationen zu Abschlüssen, Ausbildungsgängen BO JG 10

19:30 Uhr Klassenpflegschaft JG 10

Dienstag, 25.08.2020

19:30 Uhr Stufenpflegschaft EF/Q1/Q2

Mittwoch, 26.8.2020

18.30 Uhr Elterninformation zur Medienkompetenz JG 5

19.30 Uhr Klassenpflegschaft JG 5/6

Donnerstag, 27.08.2020

18.30 Uhr Informationen zur Berufsorientierung/KAoA JG 8

19.30 Uhr Klassenpflegschaft JG 8/7

Montag, 07.09.2020

18.30 Uhr Informationen zur Elternmitwirkung

19:30 Uhr Schulpflegschaft

Dienstag, 19.09.2020

19:00 Schulkonferenz


Mensabetrieb

Der Betrieb in der Mensa erfolgt zeitversetzt, die Zeiten werden den jeweiligen Klassen mitgeteilt. Die Tische werden regelmäßig desinfiziert., bevor die nächste Gruppe daran essen kann.

Besondere Regelungen für den Sport- und Musikunterricht

Nach dem Erlass vom 3. August soll der Sportunterricht bis zu den Herbstferien möglichst im Freien stattfinden.

Für den Musikunterricht gilt, dass vorerst bis zu den Herbstferien gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen nicht gestattet ist.


Im kommenden Schuljahr wird uns die Pandemie vor besondere Herausforderungen stellen. Es ist möglich, dass wir für einzelne Gruppen zeitweise zum Unterricht auf Distanz zurückkehren müssen, falls es ein Infektionsgeschehen an unserer Schule geben sollte. Wir werden alles dafür tun, dass dies nicht geschieht. Sollte es aber doch eintreffen, sind wir heute viel besser auf diesen Fall vorbereitet als im vergangenen März und haben entsprechende Strukturen aufgebaut. Wir werden die Arbeit daran fortsetzen und das Konzept gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern verbessern.

Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich einen guten Schulstart!!

Viele Grüße


Sabine Lewerenz
Schulleiterin Europaschule

Elternbrief August 2020 als PDF

Hier geht es zu den bisher veröffentlichten Informationen über Corona von der Schule oder dem Schulministerium  NRW

 

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