Verhalten bei Krankheit meines Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome
einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung
vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Schaubild als Hilfestellung und Hinweise bei Erkrankung

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