Schulregeln

Schulregeln an der Europaschule Troisdorf

 

Vor und nach dem Unterricht

  • Beim ersten Klingelzeichen begeben sich die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer in die Klassen. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingelzeichen.
  • Alle sind verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
  • Nach der letzten Unterrichtstunde werden die Stühle hochgestellt.

 

Während der Unterrichtszeit

  • Der Unterricht beginnt mit einer Begrüßung im Stehen.

 

In den Pausen

  • In der großen Pause und der Mittagspause verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und begeben sich zur Schulstraße oder nach draußen. Die Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II dürfen sich auch im Oberstufenbereich aufhalten.
  • In den Pausen bleiben die Klassenräume geschlossen.
  • Die Bibliothek und die Selbstlernräume dürfen in den Pausen genutzt werden. Hier wird weder gegessen noch getrunken.
  • Während der gesamten Unterrichtszeit, den Pausen und der Mittagsfreizeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden (Verlust des Versicherungsschutzes).
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 + 8 können auf Antrag der Eltern in der Mittagspause das Schulgeländes verlassen, um zu Hause zu essen. Ein entsprechender Ausweis muss beim Verlassen des Schulgeländes mitgeführt werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9+10 können in der Mittagspause das Schulgelände auf Antrag der Eltern ohne Angabe von Gründen verlassen. Ein entsprechender Ausweis muss beim Verlassen des Schulgeländes mitgeführt werden.
  • In der Mensa haben sich alle angemessen zu verhalten und jede/r verlässt seinen/ihren Platz aufgeräumt und sauber.
  • Auf dem Kunstrasenplatz darf nicht gegessen werden.
  • In den Fünf- Minuten- Pausen wird der Raum nur für Toilettengänge bzw. Raumwechsel verlassen.

 

Sauberkeit

  • Wir achten auf Mülltrennung zwischen Papier und Restmüll.
  • Jede Klasse hat einen Ordnungsdienst.

 

Sekretariat

  • Das Sekretariat und das Lehrerzimmer werden nur in dringenden Fällen von Schülerinnen und Schülern aufgesucht.

 

Verhalten auf dem Schulgelände

  • Auf dem Schulgelände werden Fahrräder geschoben.
  • Alle Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt.
  • Motorisierte Kleinkrafträder werden außerhalb des Schulgeländes auf den Parkplätzen abgestellt.
  • Der im Plan gekennzeichnete Parkplatz ist ausschließlich für Fahrzeuge der Lehrkräfte vorgesehen und darf nur von diesen befahren werden.
  • Aus Sicherheitsgründen werden die Fachräume nur mit Lehrpersonen betreten.
  • Jede/jeder ist für alle Gegenstände (insbesondere Wertgegenstände), die sie / er in die Schule bringt, selbst verantwortlich. Diese Gegenstände können von Lehrkräften/Aufsichtspersonen eingesammelt werden, falls durch deren Nutzung der Schulablauf gestört wird.
  • Gefährliche Gegenstände (insbesondere Messer, Waffen, Laserpointer) dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Wir benutzen unsere mobilen Endgeräte nach den aktuell gültigen Regeln (Schulordnung)

 

 

Entschuldigungen / Befreiungen

  • Bei Erkrankung erfolgt eine Meldung möglichst vor Unterrichtsbeginn an das Sekretariat (Telefon: 02241-87180, E-Mail: sekretariat@europaschule-troisdorf.de).
  • Bei Erkrankung am letzten Tag vor bzw. am ersten Tag nach den Ferien ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.
  • Bei absehbarem Fehlen (z.B. Religiöser Feiertag, Familienfeiern o.ä.) ist ein Antrag auf Unterrichtsbefreiung vor dem Fehltag bei den Tutorinnen und Tutoren einzureichen. Bei einem absehbaren Fehlen von mehr als drei Tagen muss frühzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.