Schulordnung

Schulordnung der Europaschule Troisdorf

Unsere Schule ist ein Ort, an dem alle erfolgreich lernen, arbeiten und zusammen sein können. Wir begegnen uns mit Respekt, Toleranz und Fairness.

Die folgende Schulordnung dient dazu, allen am Schulleben der Europaschule Troisdorf Beteiligten dies zu ermöglichen.

 

Umgang miteinander:

  • Wir respektieren die Grenzen des Anderen.
  • Wir sind achtsam und freundlich.
  • Wir lösen Konflikte friedlich.
  • Wir lösen Probleme miteinander im Gespräch.
  • Wir machen Video-, Foto- und Tonaufnahmen nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten.

Umgang beim Lernen:

  • Wir haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht.
  • Wir schaffen eine angenehmen Arbeitsatmosphäre

Umgang mit den Dingen:

  • Wir gehen sorgfältig mit Unterrichtsmaterialien und Einrichtungsgegenständen um.
  • Wir halten das Schulgebäude und das Schulgelände sauber.

Umgang mobile Endgeräte (Handy):

Schüler:innen der Sek I

Im Schulgebäude ist die Nutzung von Handys für Schüler:innen der Sek I grundsätzlich untersagt.

Außerhalb des Schulgebäudes dürfen Schüler:innen ab der Jahrgangsstufe 7 während der Mittagsfreizeit ihr Handy nutzen. Für Schüler:innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist dies nicht erlaubt.

Schüler:innen der Sek II

Schüler:innen der Sek II dürfen ihr Handy ausschließlich im oberen Oberstufentrakt und im Aufenthaltsraum benutzen, nicht in der unteren Etage (Textil- /Musikbereich) des Oberstufentraktes.

Ausnahmen von der Regel gelten nur für bestimmte Räume und Veranstaltungen: in Pausen im SV-Raum, bei Veranstaltungen und deren Vorbereitung für Get Event und im Küchenbereich bei Catering.

Die Schüler:innen zeigen ihren Schülerausweis unaufgefordert dem/der Lehrer:in, wenn es die Situation erfordert.

Über den Einsatz im Unterricht entscheidet, so lange noch nicht alle Schüler:innen mit I Pads versorgt sind, der/die Fachlehrer:in.

Vorgehensweise bei Verstößen:

Stellen Lehrer:innen einen Verstoß gegen diese Regelung fest, müssen die Schüler:innen ihr Handy im Sekretariat abgeben. Bei Verstoß/widerrechtlicher Nutzung oder bei Störung durch ein Handygeräusch ist die Lehrkraft verpflichtet, das mobile Endgerät für die Dauer des Schultages einzuziehen. Aus Haftungsgründen bringt der Schüler/die Schülerin sein Handy mit einem von der Aufsicht führenden Lehrkraft ausgehändigten Laufzettel ins Sekretariat, wo die Abgabe durch Unterschrift auf dem Laufzettel bestätigt wird. Innerhalb von 5 – 10 Minuten muss der Schüler/die Schülerin den abgezeichneten Laufzettel an die betreffende Lehrkraft zurückgeben. Bei geschlossenem Sekretariat (13.15 – 13.45 Uhr) erfolgen Abgabe und Rückmeldung an die Lehrkraft bei Frau Hanebeck.

Die Mitarbeiterinnen im Sekretariat werden die Handyverstöße in Klassenlisten eintragen.

Erst nach (individuellem) Unterrichtsschluss kann das Handy im Sekretariat abgeholt werden. Bei häufigen wiederkehrenden Verstößen muss das Handy ggf. von den Erziehungsberechtigten aus der Schule abgeholt werden.

Die Schule übernimmt für Handys - auch in den Sportumkleiden und in der Sporthalle - keine Haftung.

Dringend notwendige Anrufe können in den Pausen bei der jeweiligen Aufsicht am Hoftor angemeldet und dort durchgeführt werden.

Eine Evaluation erfolgt zum Ende des 2. Schulhalbjahres 2021/2022